Grundschule mit Vorschulklassen
 
Mitteilung des Bildungssenators zum Schulstart

Mitteilung des Bildungssenators zum Schulstart

Am kommenden Mittwoch enden in Hamburg die Sommerferien, am Donnerstag, 6. August, beginnt für rund 200.000 Schülerinnen und Schüler wieder der Schulalltag. Das heißt vor allem: Alle Kinder und Jugendlichen werden wie gewohnt im Klassenverbund unterrichtet und erhalten Unterricht im normalen Umfang. Ganz so normal wie gewohnt ist der Schulalltag allerdings noch nicht, denn bedingt durch die Corona-Pandemie gibt es einige Einschränkungen. Bildungssenator Ties Rabe betont: „Wir bleiben vorsichtig: Auch weiterhin müssen alle Beteiligten besondere Hygieneregeln einhalten.“

Die bisherigen Abstandsgebote bleiben im Kern bestehen, werden jedoch für Schüler derselben Klassenstufe in bestimmten Situationen aufgehoben. Dadurch können sie wieder in ihrer früheren Klassengemeinschaft lernen. Die Schulen sollen den Schulbetrieb so organisieren, dass die Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern reduziert und auf die eigene Klassenstufe beschränkt bleiben.

Schüler verschiedener Klassenstufen müssen weiterhin den Mindestabstand einhalten. Das gilt auch für alle Erwachsenen wie zum Beispiel die Lehrkräfte. Eltern und schulfremde Personen müssen beim Betreten der Schule zusätzlich Masken tragen. Lehrerkonferenzen, Elternabende und Einschulungsfeiern sind zulässig, solange der Mindestabstand und auf Seiten der Eltern die Maskenpflicht eingehalten wird.

Durch das eingeschränkte Abstandsgebot für Schüler derselben Klassenstufe sind wieder umfassende Unterrichts-, Ganztagsangebote im Klassenverband möglich, mit Einschränkungen sogar in Sport und Schwimmen sowie Musik und Theater. Weil hier die Infektionsgefahr höher ist, gelten allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen. So bleiben Sportarten mit Körperkontakt untersagt, das Singen ist auch in der Klassengemeinschaft nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen erlaubt. Jahrgangsübergreifende Chöre oder Orchester sind nur möglich, wenn alle Schüler großzügige Abstände einhalten.

Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal mit besonderen gesundheitlichen Risiken müssen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten.

Nach wie vor müssen an allen Schulen Hygieneregeln wie zum Beispiel die Husten- und Niesetikette, das regelmäßige Händewaschen und besondere Sauberkeitsregeln eingehalten werden. Ergänzend zu den üblichen Reinigungsintervallen wird künftig jeder Schule eine ständig verfügbare Reinigungskraft für Adhoc-Maßnahmen zugewiesen.

Zu Beginn des Schuljahres wird der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3, 4, 5 und 7 in den Kernfächern getestet. Auf der Grundlage der Testergebnisse entwickeln alle Schulen Förderkonzepte, um Lernrückstände aufzuholen. Die Förderangebote können auch Lernangebote in den Herbstferien umfassen.

Darüber hinaus sollen die Schulen bis zu den Herbstferien ausnahmslos in jeder Woche den vollständigen Unterricht nach Stundentafel erteilen. Projektwochen, Ausflüge, Theater- und Musikprojekte sowie weitere Schulaktivitäten sind in dieser Zeit nur zulässig, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen. Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt.

Rabe: „Es ist trotz der in Hamburg erfreulichen Entwicklung der Pandemie nicht auszuschließen, dass bei einer dramatischen Veränderung der Lage der Präsenzunterricht wieder eingeschränkt werden muss. Deshalb muss jetzt die wertvolle Schulzeit optimal für den Präsenzunterricht im Sinne des Lernerfolges der Kinder und Jugendlichen genutzt werden.“