Grundschule mit Vorschulklassen
 
Ferien

Ferien

In den Sommerferien 2025 unternahmen wir zahlreiche abwechslungsreiche Ausflüge.

Wir besuchten das Niendorfer Gehege, waren beim NABU aktiv und lernten dort Spannendes über unsere Natur kennen.

Auf dem Spielplatz am Sachsenweg konnten sich die Kinder austoben und in der Turnhalle hatten die Kinder viel Auswahl, wie Basketball, Fußball und Tischtennis zu spielen, auch die Parcours waren eine interessante Alternative.

Im Park Planten un Blomen haben wir Minigolf gespielt und die Umgebung genossen. Auch der Ausflug zum Hafen und die Fährfahrt nach Finkenwerder war ein echtes Highlight für die Kids.

Bei den heißen Temperaturen durften die Kinder sich unter unserem Rasensprenger so richtig nass machen und ein Besuch in der Eisdiele durfte auch nicht fehlen.

Kreativität zeigte sich beim Batik-Angebot (Beutel, Zopfgummis) sowie weiteren Angeboten wie Nähen, Aquarellmalen, Tuschen und Tonmodellieren.

Selbst hergestellte Marmelade, Apfelkuchen, Waffeln und Eis standen auf dem Naschplan. Eine spannende Rallye in der Umgebung sowie Roller-Ausflüge rundeten das Programm ab.

Wir hatten eine wunderschöne und abwechslungsreiche Ferienzeit zusammen.

 


Ferienbetreuung

In den Ferien bieten wir ein interessantes und spannendes Ferienprogramm. So kann jedes Kind tolle Ferien erleben. Die Ferienbetreuung müssen Sie im Schulbüro der Schule Moorflagen beantragen. Sie können bis zu 11 Ferienwochen und eine Sockelwoche in Anspruch nehmen. Die Ferienwochen müssen zusammenhängend (7 Tage) genommen werden. Die Sockelwoche (6 Tage) ermöglicht es Ihnen, Ihr Kind auch an einzelnen Tagen betreuen zu lassen. In den Ferien hat die GBS 20, in der Schulzeit 2 Schließungstage. Diese werden Ihnen bei der Anmeldung mitgeteilt, sodass Sie sich mit Ihrem Urlaub darauf einstellen können.

Eine Notbetreuung während der Schließungstage in den Ferien gibt es auf Anfrage. Die Betreuung in den Ferien müssen Sie am Anfang des Schuljahres für das erste Halbjahr im GBS-Büro verbindlich angeben. Für das zweite Schulhalbjahr müssen Sie bis Ende Januar verbindliche Aussagen treffen.

Bitte beachten Sie die Fristen für die Zubuchung oder Stornierung von Ferienwochen. Laut Vertrag sind Änderungen nur mit Wirkung für das übernächste Quartal möglich. Das bedeutet, Sie können bis zum 31.03.2025 noch Änderungsanträge für die Ferienbuchung der Sommerferien tätigen.