Verfahren zur Änderung der Ferienbetreuung und eventuelle Gebührenerstattung
Liebe Eltern,
die Behörde für Schule und Berufsbildung möchte – in Abstimmung mit den Anbietern der Freien Kinder- und Jugendhilfe – in der aktuellen Situation allen Sorgeberechtigten die Möglichkeit geben, die Ferienbetreuung bei Bedarf noch bis Ende April 2021 anzupassen. Sollten Sie keine oder eine reduzierte Betreuung wünschen, können Sie Ferienwochen abbuchen. Wenn Sie zusätzliche Ferienbetreuung benötigen, haben Sie aber auch die Möglichkeit noch Ferienwochen nachzubuchen. Die Schulen und die Träger in der Ferienbetreuung werden sich bemühen, alle zusätzlichen Buchungen zu ermöglichen.
Alle Details siehe: